Der Friedhof der Gemeinde

Allgemeines

Rund um die Kirche zeugen noch wenige Grabsteine vom alten Friedhof des Kirchspiels Heiligenkirchen.

Ab 1892 wurde der fußläufig zur Kirche liegende Friedhof in der heutigen Richard-Thiemann-Straße genutzt. Gemäß der Friedhofssatzung können alle Einwohner, die bei ihrem Ableben ihren Wohnsitz im Bereich der Evangelisch-reformierten Kirche Heiligenkirchen hatten, den Friedhof konfessionsübergreifend nutzen.

Es stehen Nutzungsrechte an Sarg- und Urnengrabstätten zur Verfügung, wobei eine Wahl besteht zwischen

  •  Reihengräbern, die einzeln der Reihe nach vergeben werden, und
  •  Wahlgräbern, die besonders angelegt und einzeln vergeben werden.

Bei den Reihengräbern kann man wiederum wählen zwischen 

  • individuell gestaltbaren Gräbern und
  • Gräbern in einem Grabfeld mit einer bezüglich Material und Format vorgegebenen Grabplatte.

Trauergottesdienste können bei einer größeren Trauergemeinde in der Kirche stattfinden. Für Urnenbeisetzungen im kleinen Kreis bietet sich eine kleine Trauerkapelle auf dem Friedhof an.

Ihre Ansprechpartner sind

  • Herr Reiner Lükermann, erreichbar unter 05231-961565/ 0171-1936725 für konkrete Grab-und Terminanfragen
  • Pastorin Wiltrud Holzmüller, erreichbar unter 02531-46041 für Andachtsgestaltungen

Antrag auf Vergabe eines Nutzungsrechtes

Friedhofssatzung

Grabmal- und Bepflanzungssatzung

Friedhofsgebührensatzung