Sargrasenfeld kann erste Grabstätten aufnehmen

  28.09.2020
Endlich ist es soweit: Das bereits eingerichtete Sargrasenfeld kann genutzt werden ...


Endlich ist es soweit: Das bereits eingerichtete Sargrasenfeld kann genutzt werden. Wie im vergangenen Jahr im Gemeindebrief angekündigt, wurde der Wunsch der Gemeindemitglieder nach einem Sargbegräbnis  ohne großen Pflegeaufwand in den Folgejahren aufgegriffen und umgesetzt. Nach der Genehmigung der neuen Gebührenordnung durch die Bezirksregierung  kann das Sargrasenfeld nun genutzt werden.

Nicht nur die neue Bestattungsform hat eine  Neufassung der Gebührenordnung  erforderlich gemacht. Denn die Kosten der Friedhofsnutzung und –pflege überschritten in den vergangenen Jahren die Gebühreneinnahmen. Angesparte Rücklagen mußten angegriffen werden. Vor diesem Hintergrund hat sich der Kirchenvorstand zu einer Anpassung der seit 2004 geltenden, nicht kostendeckenden  Gebührentarife entschieden.

Mit Hilfe eines in Kooperation mit weiteren lippischen Kirchengemeinden genutzten Kalkulationsprogrammes wurde auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten das neue Gebührensystem entwickelt. Dabei ergaben sich über den allgemeinen Preisanstieg  hinausgehende  Erhöhungen bei den bekannten Bestattungsformen. Die  Möglichkeit der gebührenfreien Beisetzung einer weiteren Urne  in den ersten zehn  Jahren nach einer Sargbestattung und die Streichung der Allgemeinen Bestattungsgebühr sollen  dieser Beitragserhöhung  entgegenwirken.

Zur Absicherung wurden unsere neuen Gebühren mit den Nutzungsentgelten anderer Friedhöfe im Detmolder Stadtgebiet exemplarisch verglichen. Unter Berücksichtigung der in unserer Gemeinde  angebotenen Zusatzleistungen liegen  unsere Gebühren innerhalb der festgestellten  Gebührenspanne.

Die neue Gebührenordnung finden Sie in unserem Informationsaushang auf dem Friedhof und demnächst auf unserer Internetseite.

Der Kirchenvorstand  hat sich vorgenommen, nach Ablauf von drei Jahren die Kostendeckung der neuen Gebühren zu überprüfen.  Christiane Winter (Vorsitzende im Friedhofsausschuss)